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   OVG Sachsen, 23.11.2015 - 1 A 373/14   

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https://dejure.org/2015,48572
OVG Sachsen, 23.11.2015 - 1 A 373/14 (https://dejure.org/2015,48572)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.11.2015 - 1 A 373/14 (https://dejure.org/2015,48572)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. November 2015 - 1 A 373/14 (https://dejure.org/2015,48572)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BAföG § § 11, 21 Abs. 2, 24 Abs. 3
    Ausbildungsförderung; Einkommen; Bewilligungszeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.03.2014 - 5 C 6.13

    Aktualisierungsantrag; Absetzbetrag; Arbeitnehmerpauschale,

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.11.2015 - 1 A 373/14
    11 Mit Beschluss vom 6. Mai 2011 - 1 A 788/11 - hat der Senat auf Antrag der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens angeordnet, da beim Bundesverwaltungsgericht das Revisionsverfahren 5 C 6.13 zur Frage der Ermittlung der Pauschale für Aufwendungen zur sozialen Sicherung i. S. v. § 21 Abs. 2 BAföG bei sich ändernden Berufsverhältnissen und darauf beruhenden Aktualisierungsanträgen i. S. v. § 24 Abs. 3 BAföG geführt worden ist.

    12 Das Berufungsverfahren ist im Nachgang zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27. März 2014 - 5 C 6.13 -, juris) wieder aufgerufen worden.

    Auch in den Fällen des § 24 Abs. 3 BAföG ist damit nicht auf die real im jeweiligen Monat über die Dauer des Bewilligungszeitraumes durchschnittlich zufließenden Einkünfte, sondern auf das im Verlaufe des betroffenen Kalenderjahres oder der betroffenen Kalenderjahre erzielte Einkommen abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. März 2014 - 5 C 6.13 -, juris Rn. 9 ff.; Senatsurt. v. 13. September 2012 - 1 A 486/12 - Senatsbeschl. v. 17. Mai 2010 - 1 D 73/10 - OVG NRW, Beschl. v. 27. März 2012 - 12 A 300/12 -, juris Rn. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2012 - 12 A 300/12

    Berücksichtigung des außerhalb des Bewilligungszeitraums erzielten Einkommens bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.11.2015 - 1 A 373/14
    Auch in den Fällen des § 24 Abs. 3 BAföG ist damit nicht auf die real im jeweiligen Monat über die Dauer des Bewilligungszeitraumes durchschnittlich zufließenden Einkünfte, sondern auf das im Verlaufe des betroffenen Kalenderjahres oder der betroffenen Kalenderjahre erzielte Einkommen abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. März 2014 - 5 C 6.13 -, juris Rn. 9 ff.; Senatsurt. v. 13. September 2012 - 1 A 486/12 - Senatsbeschl. v. 17. Mai 2010 - 1 D 73/10 - OVG NRW, Beschl. v. 27. März 2012 - 12 A 300/12 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 13.09.2012 - 1 A 486/12

    Aktualisierungsantrag, Berechnungszeitraum, Bewilligungszeitraum

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.11.2015 - 1 A 373/14
    Auch in den Fällen des § 24 Abs. 3 BAföG ist damit nicht auf die real im jeweiligen Monat über die Dauer des Bewilligungszeitraumes durchschnittlich zufließenden Einkünfte, sondern auf das im Verlaufe des betroffenen Kalenderjahres oder der betroffenen Kalenderjahre erzielte Einkommen abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. März 2014 - 5 C 6.13 -, juris Rn. 9 ff.; Senatsurt. v. 13. September 2012 - 1 A 486/12 - Senatsbeschl. v. 17. Mai 2010 - 1 D 73/10 - OVG NRW, Beschl. v. 27. März 2012 - 12 A 300/12 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 17.05.2010 - 1 D 73/10

    Prozesskostenhilfe, Einkommensberechnung, Aktualisierung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.11.2015 - 1 A 373/14
    Auch in den Fällen des § 24 Abs. 3 BAföG ist damit nicht auf die real im jeweiligen Monat über die Dauer des Bewilligungszeitraumes durchschnittlich zufließenden Einkünfte, sondern auf das im Verlaufe des betroffenen Kalenderjahres oder der betroffenen Kalenderjahre erzielte Einkommen abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. März 2014 - 5 C 6.13 -, juris Rn. 9 ff.; Senatsurt. v. 13. September 2012 - 1 A 486/12 - Senatsbeschl. v. 17. Mai 2010 - 1 D 73/10 - OVG NRW, Beschl. v. 27. März 2012 - 12 A 300/12 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 08.04.2022 - 14 LA 87/22

    Abfindung; Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Einkommen; Einmalzahlung;

    Auch in den Fällen des § 24 Abs. 3 BAföG ist damit nicht auf die real im jeweiligen Monat über die Dauer des Bewilligungszeitraumes durchschnittlich zufließenden Einkünfte, sondern auf das im Verlaufe des betroffenen Kalenderjahres oder der betroffenen Kalenderjahre erzielte Einkommen abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.3.2014 - 5 C 6.13 -, juris Rn. 9 ff.; SächsOVG, Urt. v. 23.11.2015 - 1 A 373/14 -, juris Rn. 21 m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 27.3.2012 - 12 A 300/12 -, juris Rn. 6).

    Die Summe dieser - nach Kalenderjahren unterschiedlichen - Monatsbeträge ist dann durch die Anzahl der Monate des Bewilligungszeitraums zu dividieren (vgl. SächsOVG, Urt. v. 23.11.2015 - 1 A 373/14 -, juris Rn. 21 m.w.N.; Fischer, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Stand: 46. Lfg. 2019, § 24 Rn. 36.1).

  • OVG Niedersachsen, 08.04.2022 - 14 LA 86/22

    Abfindung; Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Einkommen; Einmalzahlung;

    Auch in den Fällen des § 24 Abs. 3 BAföG ist damit nicht auf die real im jeweiligen Monat über die Dauer des Bewilligungszeitraumes durchschnittlich zufließenden Einkünfte, sondern auf das im Verlaufe des betroffenen Kalenderjahres oder der betroffenen Kalenderjahre erzielte Einkommen abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.3.2014 - 5 C 6.13 -, juris Rn. 9 ff.; SächsOVG, Urt. v. 23.11.2015 - 1 A 373/14 -, juris Rn. 21 m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 27.3.2012 - 12 A 300/12 -, juris Rn. 6).

    Die Summe dieser - nach Kalenderjahren unterschiedlichen - Monatsbeträge ist dann durch die Anzahl der Monate des Bewilligungszeitraums zu dividieren (vgl. SächsOVG, Urt. v. 23.11.2015 - 1 A 373/14 -, juris Rn. 21 m.w.N.; Fischer, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Stand: 46. Lfg. 2019, § 24 Rn. 36.1).

  • VG Mainz, 10.10.2019 - 1 K 734/18

    Neuberechnung und Rückforderung geleisteter Ausbildungsförderung; Anforderungen

    Damit ist nicht auf die tatsächlich im jeweiligen Monat über die Dauer des Bewilligungszeitraumes durchschnittlich zufließenden Einkünfte, sondern auf das im Verlaufe des betroffenen Kalenderjahres oder der betroffenen Kalenderjahre erzielte Einkommen abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 5 C 6.13 -, juris Rn. 9 ff.; SächsOVG, Urteil vom 23. November 2015 - 1 A 373/14 -, juris Rn. 21; OVG NRW, Beschluss vom 27. März 2012 - 12 A 300/12 -, juris Rn. 6).

    Die Summe dieser - nach Kalenderjahren unterschiedlichen - Monatsbeträge ist dann durch die Anzahl der Monate des Bewilligungszeitraums zu dividieren (vgl. Fischer, in: Rothe/Blanke, BAföG, Stand: Mai 2018, § 24 Rn. 36.1; SächsOVG, Urteil vom 23. November 2015 - 1 A 373/14 -, juris Rn. 21).

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